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Brille neben Formular, Münzen und Taschenrechner

Brille und Krankenkasse: was wird bezahlt?

Wenn Sie nach einer neuen Sehhilfe suchen, stehen Sie oft vor der Frage nach den Kosten. Viele Kunden kommen zu mir in die Werkstatt und fragen direkt, ob die Krankenkasse die Brille übernimmt. Die Antwort ist meistens ernüchternd, weil Erwachsene in Deutschland fast immer die volle Rechnung selbst tragen müssen. Das Gesetz sieht für Erwachsene keine pauschale Übernahme vor, da eine Sehschwäche rechtlich nicht als Krankheit gilt.

Die Situation sieht für Kinder und Jugendliche anders aus. Wer unter 18 Jahre alt ist, hat deutlich bessere Chancen auf einen Zuschuss der Krankenkasse. Hier greifen die gesetzlichen Regelungen, damit die Entwicklung der Augen nicht durch mangelnde Sehkraft behindert wird.

Wer bekommt wirklich einen Zuschuss?

Der Anspruch richtet sich nach der Schwere der Sehbeeinträchtigung. Bei Kindern und Jugendlichen übernimmt die Kasse die Kosten für die Gläser, wenn eine bestimmte Grenze der Refraktion überschritten wird. Oft liegt dieser Schwellenwert bei etwa -6,00 Dioptrien oder bei einer starken Hornhautverkrümmung von über 3,50 Dioptrien.

Es gibt auch Ausnahmen für Erwachsene. Wenn Sie eine schwere Sehbehinderung haben, die nicht durch eine normale Brille korrigiert werden kann, springt die Kasse ein. Das betrifft Menschen mit einer sehr geringen Sehschärfe, dem sogenannten Visus, der trotz optimaler Korrektur unter einem bestimmten Wert bleibt. Auch bei speziellen Erkrankungen wie einer schweren Aphakie oder bestimmten Netzhautproblemen wird die Brille auf Rezept erstattet.

Die Rolle des Augenarztes

Sie können nicht einfach zum Optiker gehen und eine Brille auf Rezept verlangen. Zuerst müssen Sie einen Termin beim Augenarzt vereinbaren, damit dieser die medizinische Notwendigkeit feststellt. Der Arzt führt die Refraktion durch und stellt bei entsprechender Diagnose ein Rezept aus. Ohne diese ärztliche Verordnung gibt es keinen Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Ich erinnere mich an einen Patienten aus Lampertheim, der 2019 dachte, seine neue Gleitsichtbrille würde voll übernommen. Er hatte zwar eine starke Hornhautverkrümmung, aber sein Visus war für die Kasse noch im normalen Bereich. Am Ende zahlte er die Differenz von 485 € komplett aus eigener Tasche.

Wie hoch ist der Zuschuss zur Brille?

Die Abrechnung erfolgt nach einem festen System. Die Krankenkassen zahlen lediglich Festbeträge für die Brillengläser. Das bedeutet, dass die Kasse nur einen Teil der Kosten deckt, der durch den gesetzlichen Festbetrag definiert ist.

KomponenteÜbernahme durch KasseSelbstzahler-Anteil
BrillengläserBis zum gesetzlichen FestbetragDifferenz zum gewählten Glas
FassungIn der Regel 0 €Volle Kosten der Fassung
ZusatzleistungenKeineEntspiegelung, Spezialbeschichtung

Wenn Sie hochwertige Gläser von Herstellern wie Zeiss oder Rodenstock wählen, liegen die Preise oft weit über diesem Festbetrag. Ein Standardglas mit einem Brechungsindex von 1,5 ist günstig, aber bei hohen Dioptrienwerten benötigen Sie vielleicht ein dünneres Glas mit einem Index von 1,6 oder sogar 1,74. Diese dünneren Gläser kosten deutlich mehr als der Zuschuss der Kasse.

Auch die Fassung müssen Sie fast immer komplett selbst bezahlen. Die Krankenkassen beteiligen sich nicht an der Mode oder dem Material des Gestells. Ob Sie ein leichtes Modell aus Titan oder eine klassische Kunststofffassung wählen, ist Ihre private Entscheidung.

Kostenfallen bei der Glaswahl

Die Wahl der Gläser beeinflusst den Preis massiv. Ein Einstärkenglas ist preislich stabil, aber sobald Sie eine Gleitsichtbrille benötigen, steigen die Kosten. Bei einer Gleitsichtbrille müssen die Gläser exakt auf Ihre Pupillendistanz und die Sehbereiche abgestimmt werden.

Ein weiterer Punkt ist die Entspiegelung. Viele Kunden unterschätzen, dass eine gute Entspiegelung den Preis um etwa 60 € bis 120 € pro Paar Gläser hebt. Dennoch ist sie sinnvoll, weil sie Reflexionen reduziert und die Lichtdurchlässigkeit verbessert. Auch phototrope Gläser, die sich bei Sonnenlicht dunkel färben, kosten Aufpreis.

Die endgültige Empfehlung für Ihre spezifische Sehstärke und den gewählten Index gebe ich Ihnen nach einer genauen Messung vor Ort bei Optik Asal in Bürstadt. Dort sehen wir genau, welche Kombination aus Dioptrien und Glasstärke für Ihren Alltag praktikabel ist.

Häufige Fragen

Frage: Zahlt die Krankenkasse meine Gleitsichtbrille?

In der Regel nein. Die Kasse übernimmt nur den Festbetrag für die Korrektur der Sehschwäche, was bei komplexen Gleitsichtgläsern meist nicht ausreicht. Sie müssen die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem tatsächlichen Preis der Gläser selbst tragen.

Frage: Bekomme ich Geld für die Fassung?

Nein, die Kosten für das Gestell werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Die Erstattung bezieht sich rein auf die optischen Gläser, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Die Fassung ist eine reine Eigenleistung des Kunden.

Frage: Was ist mit einer Arbeitsplatzbrille?

Eine spezielle Brille für die Arbeit, etwa für den Monitor, wird meist nicht von der Krankenkasse bezahlt. Wenn Ihr Arbeitgeber jedoch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt hat, übernimmt die Berufsgenossenschaft unter bestimmten Umständen die Kosten. Klären Sie das vorab mit Ihrem Betrieb und dem Betriebsarzt.

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Fachlich geprüft von Jürgen Asal, Augenoptikermeister in Bürstadt seit 1977. Mehr über den Betrieb: Über uns.